Die Küche kocht das gewohnte Curry, im Gastraum läuft der Service wie immer. Nur auf der Lieferantenrechnung steht ein anderer Betrag. Solange die Rezeptkalkulation unverändert bleibt, fällt diese Änderung beim Blick auf die verkauften Portionen kaum auf.
In unserem fiktiven Beispiel steigt der Einkaufspreis für Hähnchen von 8,50 € auf 10,20 € je Kilogramm. Die Zutaten einer Portion kosten nun 3,915 € statt 3,49 €. Der Gast zahlt weiterhin 15,40 € einschließlich beispielhafter 10 % Umsatzsteuer. Nach den Zutaten bleiben 0,425 € weniger pro Verkauf: 42,50 € bei 100 gleichen Bestellungen. Das sind Rechenannahmen, keine Marktpreise.
Bevor Sie die Speisekarte ändern, sollten Sie wissen, was die Verteuerung tatsächlich für eine Portion bedeutet. Vielleicht müssen Sie den Preis prüfen, vielleicht zuerst Einkauf oder Vorbereitung.
Ein teurerer Einkauf verändert nicht jede Rezeptposition
Vier Portionen kosten ursprünglich 13,96 € an Zutaten, davon 8,50 € für Hähnchen. Dessen Verteuerung um 20 % erhöht die Partie um 1,70 € auf 15,66 €. Pro Portion sind das 3,915 €, angezeigt als 3,92 €. Das gesamte Rezept wird um rund 12,18 % teurer, nicht um 20 %.
Bei 14 € Nettoumsatz pro Portion steigt die Wareneinsatzquote von 24,93 % auf 27,96 %. Der Betrag nach Zutaten sinkt von 10,51 € auf 10,085 €. Rechnen Sie mit den ungerundeten Werten weiter und runden Sie erst die Anzeige.
Prüfen Sie Ihren Fall im kostenlosen Wareneinsatz- und Speisenkalkulationsrechner von MenuAI. Im Rezeptmodus verändern Sie nur den Einkaufspreis der betroffenen Zutat. Im Schnellmodus betrifft eine prozentuale Änderung dagegen die gesamten Zutatenkosten. Diese beiden Annahmen dürfen Sie nicht verwechseln.
Von der Einkaufsmenge zur verwendbaren Menge
Für unser Curry gelten folgende fiktive Werte. Die Mengen beziehen sich auf die ganze Partie nach der Vorbereitung, vor dem Garen. Abziehbare Vorsteuer ist in den Einkaufskosten nicht enthalten.
| Zutat | Einkaufspreis | Verwendbare Menge für vier Portionen | Ausbeute | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Hähnchen | 8,50 €/kg | 800 g | 80 % | 8,50 € |
| Reis, trocken | 2,50 €/kg | 320 g | 100 % | 0,80 € |
| Möhren | 2 €/kg | 200 g | 80 % | 0,50 € |
| Kokosmilch | 3,50 €/L | 800 ml | 100 % | 2,80 € |
| Currypaste | 12 €/kg | 80 g | 100 % | 0,96 € |
| Kräuter | 10 €/kg | 40 g | 100 % | 0,40 € |
| Gesamt | 13,96 € |
Geteilt durch vier fertige Portionen ergibt das 3,49 €. Öl, Sauce und Garnitur gehören dazu. Teilen Sie durch die tatsächlich hergestellten Portionen, nicht durch eine Wunschzahl aus der alten Rezeptkarte.
Für 200 g geschälte Möhren bei 80 % Ausbeute brauchen Sie 250 g Einkaufsware: 200 ÷ 0,80. Bei 2 €/kg kostet die verwendete Menge 0,50 €, nicht 0,40 €. Das Culinary Institute of America erläutert die Unterscheidung zwischen Einkaufs- und verwendbarer Menge.
Stehen bereits 250 g ungeschälte Ware im Rezept, dürfen Sie den Verschnitt nicht erneut aufschlagen. Auch Vorbereitung und Garen sind unterschiedliche Stufen. Reis nimmt Wasser auf, Fleisch verliert Gewicht; ein vorbereitungsbezogener Faktor passt nicht ungeprüft zum gegarten Gewicht. Kilogramm lassen sich in Gramm umrechnen, Liter in Milliliter. Für Gewicht zu Volumen benötigen Sie eine passende Dichte.
Eine nach dem Service entsorgte Partie ist kein zusätzlicher Schälverlust. Sie gehört in die Betrachtung des tatsächlichen Verbrauchs und der Produktionsplanung.
Nettopreis, Marge und Aufschlag sauber trennen
Wareneinsatzquote des Gerichts = Zutatenkosten je Portion ÷ Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer × 100. Hier geht es um die theoretische Rezeptkalkulation, nicht um sämtliche Betriebskosten.
Bei beispielhaften 10 % Umsatzsteuer werden aus 15,40 € brutto durch Division durch 1,10 genau 14 € netto. Einfach 10 % abzuziehen wäre falsch. Die EU-Kommission beschreibt unterschiedliche Umsatzsteuersätze; der Beispielsatz ist keine steuerliche Empfehlung.
Bei Zutaten zählt der wirtschaftlich getragene Einkaufspreis: abziehbare Vorsteuer ausschließen, nicht abziehbare Beträge berücksichtigen. Verwenden Sie nicht den Steuersatz des Verkaufs zur Bereinigung der Einkaufsrechnung.
Bei 5 € Zutatenkosten und 15 € Nettopreis beträgt die Wareneinsatzquote 33,33 %. Nach Zutaten bleiben 10 €. Bezogen auf den Verkaufspreis sind das 66,67 % Marge; bezogen auf den Wareneinsatz 200 % Aufschlag. Die Nenner unterscheiden sich.
Die 10 € sind ein Deckungsbeitrag nach Zutaten, kein Nettogewinn und kein vollständiger Deckungsbeitrag nach allen variablen Kosten. Personal, Miete, Energie und Gebühren sind noch zu bezahlen. Verpackung für Außer-Haus-Verkäufe erfassen Sie gesondert: Eine Kostenbasis mit Verpackung ist breiter als reiner Wareneinsatz.
Eine niedrigere Quote ist nicht automatisch das bessere Ergebnis
Zwei weitere fiktive Gerichte zeigen den Unterschied. Alle Verkaufspreise sind netto.
| Kennzahl | Gericht A | Gericht B |
|---|---|---|
| Verkaufspreis | 12 € | 24 € |
| Zutaten | 3 € | 8,40 € |
| Wareneinsatzquote | 25 % | 35 % |
| Beitrag nach Zutaten je Portion | 9 € | 15,60 € |
| Verkäufe pro Woche | 100 | 70 |
| Wochenbeitrag nach Zutaten | 900 € | 1 092 € |
Gericht B liefert trotz höherer Quote mehr Geld. Prüfen Sie zusätzlich Nachfrage, Arbeitsaufwand, Küchenkapazität und Verkaufsmix. BCcampus behandelt Beitrag und Beliebtheit gemeinsam. Eine einzelne Prozentzahl rechtfertigt weder das Streichen noch das Bevorzugen eines Gerichts.
Welches Ziel soll ein neuer Preis erfüllen?
Für das teurere Curry ergibt eine frei gewählte Zielquote von 30 %: 3,915 ÷ 0,30 = 13,05 € netto. Mit beispielhafter Umsatzsteuer sind das 14,355 €, gerundet 14,36 € brutto.
Um die bisherigen 10,51 € pro Portion zu erhalten, lautet die Rechnung anders: (10,51 + 3,915) × 1,10 = 15,8675 €, also rund 15,87 €. Die Quote einzuhalten und den bisherigen Geldbetrag zu erhalten sind verschiedene Ziele.
Der Zielquotenpreis liegt unter den bisherigen 15,40 €. Das ist keine Aufforderung zur Preissenkung. 30 % sind keine allgemeine europäische Norm. Weder Zielpreis deckt nachweislich alle Kosten; nach einer Preisrundung müssen Sie die Kennzahlen neu berechnen.
Auch höhere Preise können den Wochenbeitrag senken: Zutaten 4 €, Nettopreis 14 €, Absatz 100 Portionen ergeben 1 000 €. Nach Erhöhung auf 15 € und angenommenem Absatz von 85 Portionen bleiben (15 − 4) × 85 = 935 €. Der Absatzrückgang ist eine Annahme, keine Prognose. Mindestens 91 Verkäufe wären nötig, um den alten Betrag zu erreichen. Beobachten Sie nach einer Änderung auch Bestellzahl, Ausweichkäufe und vergleichbare Services.
Fragen aus der Kalkulationspraxis
Gehört der Kochlohn zum Wareneinsatz?
Nicht in dieser Zutatenrechnung. Personal und andere Kosten müssen in der umfassenderen Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden.
Sind Monatseinkäufe gleich tatsächlicher Food Cost?
Nein. Anfangsbestand plus Einkäufe minus Endbestand bilden die Ausgangsrechnung; notwendige Zuordnungen kommen hinzu. BCcampus erläutert den Monatsverbrauch. Ein Rezeptrechner ersetzt keine Inventur.
Wie rechne ich eine hausgemachte Sauce ein?
Ermitteln Sie Kosten und verwendbaren Ertrag ihrer Partie. Dem Gericht ordnen Sie die verbrauchte Menge zu; entsorgte Reste bleiben separat sichtbar.
Kann ich den Preis des Nachbarrestaurants übernehmen?
Als Vergleich ja, als Beleg für Kostendeckung nein. Portionen, Einkauf, Team und Nachfrage können sich unterscheiden.
Rechnet die Währungsauswahl Beträge um?
Nein. Sie bestimmt die Recheneinheit. Alle Einkaufs- und Verkaufspreise müssen in derselben gewählten Währung eingegeben werden.
Vor der nächsten Kartenänderung ein Gericht prüfen
Wählen Sie einen häufig verkauften Artikel mit neuer Lieferantenrechnung. Stimmen Sie mit der Küche Ausbeute und Portionsgröße ab. Berechnen Sie die Zutatenkosten und vergleichen Sie Quote, Geldbetrag je Portion und verkaufte Mengen.
Prüfen Sie zunächst eine Maßnahme: Einkaufskonditionen, Vorbereitung, konstante Portionierung oder einen neuen Preis. Dokumentieren Sie die Annahme und beobachten Sie Qualität und Nachfrage an ähnlichen Tagen.
Nutzen Sie dafür den kostenlosen Speisenkalkulationsrechner von MenuAI: schnell mit bekannten Portionskosten oder detailliert mit Zutaten, Einheiten, Ausbeute und Portionen. Vergleichen Sie einen Einkaufspreisschritt; halten Sie Verpackung für Zutatenvergleiche getrennt. Der Rechner macht die Folgen Ihrer Annahmen sichtbar, ersetzt aber weder Absatzbeobachtung noch Betriebsbudget.
